Zahlt die Krankenkasse Potenzmittel?
Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung schließt Arzneimittel zur Steigerung der sexuellen Potenz ausdrücklich von der Erstattung aus (§ 34 SGB V) — auch mit Rezept zahlen Sie die Tabletten selbst. Private Versicherungen entscheiden je nach Tarif. Was das für den einzelnen Wirkstoff bedeutet, steht auf den Produktseiten, etwa unter Zahlt die Krankenkasse Sildenafil?
Warum der Preis überhaupt so hoch ist, erklärt warum Viagra so teuer ist.
Was ein Privatrezept bedeutet
Die Ärztin oder der Arzt kann Potenzmittel auf einem Privatrezept verordnen: Sie bekommen das Medikament in der Apotheke, zahlen es aber selbst. Der Preis unterscheidet sich je nach Apotheke und Packungsgröße, und Generika sind deutlich günstiger als das Original.
Wer selbst zahlt, vergleicht Preise: das günstigste Medikament gegen Erektionsstörungen.
Wann die Kasse doch zahlt
Wird derselbe Wirkstoff gegen eine andere Erkrankung verordnet, übernimmt die Kasse die Kosten — etwa Sildenafil in niedriger Dosis gegen Lungenhochdruck. Auch Hilfsmittel wie eine Vakuumpumpe oder eine Operation können im Einzelfall erstattet werden, wenn sie medizinisch begründet sind, zum Beispiel nach einer Prostataoperation. Entschieden wird das im Voraus mit der Kasse.
Was andere Behandlungen kosten
Stoßwellen- und Ultraschalltherapie gelten als Leistungen, die Sie selbst zahlen: Kosten der Stoßwellen- und Ultraschalltherapie. Eine Psychotherapie zahlt die Kasse, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt; eine reine Paar- oder Sexualberatung in der Regel nicht.
Im Einzelnen: Kosten für Penisinjektionen und Invaliditätsgrad und Entschädigung.
Medicare, Medicaid, NHS
Fragen nach Medicare, Medicaid oder dem britischen NHS betreffen andere Gesundheitssysteme mit eigenen Regeln. Für Versicherte in Deutschland gilt § 34 SGB V — Potenzmittel sind ausgeschlossen.
Welcher Wirkstoff zu welchem Fall passt, zeigt der Potenzmittel-Vergleich; den Überblick über die Behandlungswege gibt der Ratgeber Erektile Dysfunktion: Ursachen und Behandlung.
Ein Beispiel aus einem anderen Markt, das sich nicht übertragen lässt: die Preise eines US-Anbieters.
Quellen
- § 34 SGB V: Ausschluss von Arzneimitteln zur Steigerung der sexuellen Potenz.



